Unverfallbarkeit
Ab einem gewissen Punkt sind die erworbenen Ansprüche in der Pensionskasse der Unverfallbarkeit preisgegeben. Üblicherweise umfasst die Zeitspanne bis zur Unverfallbarkeit der Ansprüche 5 Jahre. Damit soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden wird. Nach Ablauf der 5 Jahre können die Ansprüche aus der Pensionskasse auch bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden.






