Sonderausgaben
Die Einzahlungen in eine Pensionskasse werden bei der alljährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben behandelt. Das heißt, sie werden vom Einkommen abgezogen. Damit werden Beiträge zur Pensionskasse bei Arbeitnehmern steuerlich begünstigt. Aber auch Arbeitgeber profitieren von einer steuerlichen Sonderbehandlung beim Angebot einer Pensionszusage.






