Nachgelagerte Besteuerung
Wie alle steuerlich begünstigten Altersvorsorgemodelle unterliegen auch die Zahlungen aus der Pensionszusage den Richtlinien von nachgelagerte Besteuerung. Die nachgelagerte Besteuerung beruht auf dem Prinzip, dass in der Anwartschaftsphase der Pensionskasse keine Steuer anfällt. Die Leistungen im Alter unterliegen dann allerdings der normalen Besteuerung als Einkommen aus Renten.






