Mindestertragsrücklage
Arbeitet die Pensionskasse mit einer Mindestertragsgarantie, ist sie verpflichtet, eine Mindestertragsrücklage zu bilden. Die Mindestertragsrücklage wird aus dem jährlich vorhandenen Pensionskapital gebildet. Es gelten bestimmte Prozentsätze, wie hoch die Rücklage zu sein hat. Damit ist gewährleistet, dass im Falle eines Verlustes ein Mindestertrag aus der Pensionskasse ausgezahlt wird.






