Leistungsberechtigte Personen
Grundsätzlich sind leistungsberechtigte Personen in einer Pensionskasse Personen, die Anwartschaften erworben haben. Durch vertragliche Regelungen können leistungsberechtigte Personen auch Hinterbliebene sein, wenn der eigentliche Anspruchsberechtigte verstorben ist. Leistungsberechtigte Personen sind also Arbeitnehmer, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen. Eine betriebliche Altersversorgung kann über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgen.






