Konsortialvertrag
Der Konsortialvertrag regelt die Beziehungen zwischen Pensionskasse und Unternehmen. In dem Konsortialvertrag geht es hauptsächlich um die Finanzierung der Pensionsleistungen und die Verwaltung der eingezahlten Gelder. Vertragspartner sind ein oder mehrere Unternehmen und die Pensionskasse, die durch den Konsortialvertrag von den Unternehmen getragen wird.






