Kapitaldeckungsverfahren
Die Leistungen aus der Pensionszusage müssen vom Unternehmen finanziert werden. Je nach Form der betrieblichen Altersversorgung können die Unternehmen verschiedene Kapitaldeckungsverfahren anwenden. Das Kapitaldeckungsverfahren kann für die komplette Versorgungsleistung aus der Pensionszusage genutzt werden oder nur für bestimmte Teile. Man spricht daher von der partiellen und kongruenten Rückdeckung.






