Pensionskassen

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Pensionskasse Lexikon

 

Erworbene Ansprüche

Besitzt man erworbene Ansprüche aus der Pensionskasse, so können diese nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verfallen. Selbst wenn man den Arbeitgeber wechselt oder arbeitslos ist, bleibt die Anzahl erworbene Ansprüche aus der Pensionskasse bestehen. Man kann erworbene Ansprüche im Falle eines Arbeitsplatzwechsels häufig auch mitnehmen, um weiter einzuzahlen.

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