Betriebsvereinbarung
Um in den Genuss einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionszusage zu kommen, muss man eine Betriebsvereinbarung mit seinem Arbeitgeber abschließen. Hier werden unter anderem die Bedingungen festgehalten, die nötig sind, um in die Pensionskasse aufgenommen zu werden. Ebenfalls finden die Beitragszahlung und der Eintritt der Unverfallbarkeit der Ansprüche Platz darin.






