Arbeitnehmerbeitrag
Ein Pensionsfonds kann sowohl durch einen Arbeitnehmerbeitrag als auch einen Arbeitgeberbeitrag finanziert werden. Es ist ebenfalls eine Zahlung von Beiträgen von beiden Seiten möglich. Bei der Zahlung vom Arbeitnehmerbeitrag spricht man bei der Pensionskasse von der Entgeltumwandlung, da der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber in den Pensionsfonds eingezahlt wird.






