Wie sicher sind die zu erwartenden Leistungen?
Die Pensionskasse unterliegt der ständigen Kontrolle durch die BaFin (sprich: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Aufgrund dessen hat sie in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, dass die dem Versicherungsnehmer im Vertrag zugesicherten Leistungen erfolgen können. Es besteht überdies die Garantie des Rentenerhalts – auch vor dem Hinblick der „sofortigen Unverfallbarkeit“.
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