Wer ist denn der eigentliche Vertragspartner der Pensionskasse?
Im Allgemeinen gilt, dass der Arbeitgeber gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer ist. Dieses ist jedoch nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers nicht mehr der Fall, sobald dieser den entsprechenden Versicherungsvertrag auf rein privater Basis weiter fortführt.
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