Was versteht man unter Entgeltumwandlung?
Die Umwandlung eines bestimmten Teils der Lohn- oder Gehaltszahlungen (sprich: bis zu vier Prozent der von durch die gesetzliche Rentenversicherung vorgegebene Beitragsbemessungsgrenze) in steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Diese Möglichkeit besteht erst seit 2002 und bietet dem Arbeitnehmer seitdem die Chance, im Alter attraktive Rentenzahlungen aus der Pensionskasse zu beziehen – zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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