Was ist im Rahmenvertrag genau geregelt?
Im Rahmenvertrag hinsichtlich der Altersabsicherung durch die Pensionskasse werden im Allgemeinen die individuellen Beiträge festgelegt. Im Zuge dessen erfolgt freilich auch die Nennung des zu versichernden Arbeitnehmers. Auch die jeweiligen Finanzierungsformen finden hierbei Erwähnung: handelt es sich zum Beispiel um eine rein arbeitgeberfinanzierte Versicherung oder zieht der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung vor? Natürlich besteht hierbei stets auch die Option, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Beiträge leisten. Welche Aspekte sollen im Rahmenvertrag zudem grundsätzlich abgesichert sein bzw. welche Konditionen liegen diesen Vereinbarungen zugrunde? In einem solchen Rahmenvertrag erfolgt überdies gleichermaßen die Nennung der im Leistungsfall begünstigten Personen. Diese erhalten im Todesfall des versicherten Arbeitnehmers entweder die Anteile der lebenslangen Rente (siehe vertraglich vereinbarte Laufzeit) oder eine einmalige Kapitalleistung. Auch dieses wird im Rahmenvertrag separat aufgeführt. Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Angabe des infrage kommenden Tarifes sowie des Steuermodells, welches im Hinblick auf den betreffenden Versicherungsvertrag greifen soll. Außerdem muss der Termin der Unverfallbarkeit bzw. der Verfallbarkeit vermerkt werden. Obendrein erfolgen die Angabe zur gewünschten Vertragslaufzeit (Beginn und Ende) sowie gegebenenfalls (nachträgliche) Änderungsmeldungen.
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