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Was ist die Mindestlaufzeit?

Unter der Mindestlaufzeit (sprich: Rentengarantiezeit) ist der voll zugesicherte, gesamte Zeitraum der Rentenzahlung für den Todesfall (nach dem Rentenbeginn) zu verstehen. Ist demnach im Versicherungsvertrag eine zehnjährige Vertragslaufzeit angegeben bei einem voraussichtlichen Rentenbeginn im 65. Lebensjahr und der Versicherte stirbt im Alter von 68, so erhalten die Hinterbliebenen zusätzliche 7 Jahre die Leistungen aus der Altersvorsorge.

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