Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen der Unverfallbarkeit ausscheidet?
In diesem Fall liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, in wie weit er sich für eine Auszahlung des Rückkaufswertes entscheidet oder stattdessen für die Verrechnung der Beitragszahlungen mit anderen Versicherungen vorzieht. Eine zusätzliche Variante wäre diesbezüglich, dem betreffenden Arbeitnehmer den jeweiligen Versicherungsvertrag auszuhändigen.
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