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Müssen für die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden?

Da die Leistungsbezüge auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beruhen (§229 SGB V), sind dementsprechend die regulären Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Erfolgt die Auszahlung der Rente in Form der Kapitalleistung, so wird diesbezüglich 1/120 dieser Zahlung als regelmäßiger Beitragssatz veranschlagt – jedoch nur für einen Zeitraum von bis zu 21 Monaten.

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