Können verschiedene Rentenbeginnalter bei der Pensionskasse vereinbart werden?
Im Allgemeinen gilt für Versicherte der Pensionskasse eine einheitliche Festsetzung des Rentenbeginnalters. Üblicherweise ist dieses das 65. Lebensjahr. Nichtsdestotrotz ist es allerdings auch möglich, ein vorgezogenes Rentenalter (bis zu fünf Jahre früher) bzw. ein hinausgezögertes Rentenbeginnalter im Vertrag einzusetzen.
Zurück zu den Fragen und Antworten






