Ist es möglich, den Anspruch auf VL in Beiträge für die AV umzuwandeln?
Wenn eine entsprechende Vertragsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht, so ist eine Entgeltumwandlung des Anspruches auf Vermögenswirksame Leistungen in Altersvorsorgebeiträge zu jeder Zeit möglich. Dieses hätte gegebenenfalls sogar steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Letzteres gilt jedoch nur dann, wenn keine gegensätzlichen unternehmensinternen Vorgaben verletzt würden. Ein weiterer diesbezüglicher Aspekt ist darüber hinaus die unbedingte Einhaltung der Konditionen zur Entgeltumwandlung.
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