Pensionskassen

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Ist die Pensionskasse insolvenzsicherungspflichtig?

Die Pensionskasse ist insofern nicht insolvenzversicherungspflichtig, als diese dem versicherten Arbeitnehmer bzw. den im Vertrag genannten Begünstigten einen Rechtsanspruch gewährleistet. Eine eventuelle Insolvenz des Unternehmens hat in diesem Zusammenhang folglich keine tiefergehende Bedeutung.

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