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	<title>Blog-Pensionskassen</title>
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		<title>Die Betriebsrente mitnehmen &#8211; Thema Portabilit&#228;t</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 16:05:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anett B.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2005 k&#246;nnen Arbeitnehmer eine Betriebsrente abschlie&#223;en. Insgesamt stehen daf&#252;r f&#252;nf Durchf&#252;hrungswege zur Auswahl, einer davon ist die Pensionskasse. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Mitarbeiter sogar einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung, die anschlie&#223;end in den Vorsorgevertrag flie&#223;t.
Damals hat die Bundesregierung auch beschlossen, dass die Anwartschaften, die aus einer solchen bAV hervorgegangen sind, portabel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2005 k&ouml;nnen Arbeitnehmer eine Betriebsrente abschlie&szlig;en. Insgesamt stehen daf&uuml;r f&uuml;nf Durchf&uuml;hrungswege zur Auswahl, einer davon ist die <a href="http://www.pensionskassen.biz" target="_self">Pensionskasse</a>. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Mitarbeiter sogar einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung, die anschlie&szlig;end in den Vorsorgevertrag flie&szlig;t.</p>
<p>Damals hat die Bundesregierung auch beschlossen, dass die Anwartschaften, die aus einer solchen bAV hervorgegangen sind, portabel sind. Das hei&szlig;t, dass Arbeitnehmer diese zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen k&ouml;nnen. Damit sollte dem Trend Rechnung getragen werden, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsleben nicht mehr bei ein und demselben Arbeitgeber verbringt, sondern h&auml;ufige Jobwechsel die Regel sind.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Keine doppelte Kostenbelastung</span></strong></p>
<p>Ein gro&szlig;er Vorteil, den die Regierung ebenfalls eingebaut hat: Sollte der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder auf ein anderes Produkt &uuml;bertragen werden, so d&uuml;rfen dem Arbeitnehmer keine erneuten Abschlusskosten berechnet werden. Sind diese aus dem vorhergehenden Vertrag noch nicht abgezahlt, muss die Differenz verrechnet werden. Ebenfalls weisen Experten auf die strengen Richtlinien in Deutschland hin: Neue Arbeitgeber sind n&auml;mlich verpflichtet, eigens f&uuml;r den neuen Mitarbeiter eine bAV einzurichten, wenn diese bislang noch nicht vorhanden ist. Diese Regel ist so streng in keinem anderen Land der EU zu finden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Verhandlungen mit dem neuen Chef schwierig</span></strong></p>
<p>Trotzdem diese Regelung sich damals bahnbrechend anh&ouml;rte, in der Praxis werden nur wenige Vertr&auml;ge auf einen neuen <a href="http://www.pensionskassen.biz/faq-welche-vorteile-ergeben-sich-fuer-den-arbeitgeber.htm" target="_self">Arbeitgeber</a> &uuml;bertragen. Im Vorstellungsgespr&auml;ch oder in der Probezeit gleich Forderungen an den Arbeitgeber zu stellen, kommt nicht gut an. Da sind sich Arbeitnehmer einig. Experten sehen das &auml;hnlich, doch empfehlen sie, nach Ablauf der Probezeit noch einmal mit ihrem Chef zu sprechen. Schlie&szlig;lich haben sie ein Jahr Zeit, bis die Anwartschaft verf&auml;llt.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">M&ouml;gliche Nachteile bei der Portabilit&auml;t</span></strong></p>
<p>Arbeitnehmer sollten aber nicht zwingend auf die Portabilit&auml;t der <a href="http://www.pensionskassen.biz/lexikon/betriebliche-pensionskasse.htm" target="_self">betrieblichen Pensionskasse</a> pochen. Denn bei der &Uuml;bertragung m&uuml;ssen die aktuell g&uuml;ltigen Konditionen ber&uuml;cksichtigt werden. Wer also eine bAV mit einer Garantieverzinsung von 2,25 Prozent hat und &uuml;bertr&auml;gt diese in 2012, bekommt nur noch 1,75 Prozent Garantieverzinsung.</p>
<p>Weiteres Manko: Der Wechsel steht nur f&uuml;r Anspr&uuml;che ab dem 01.01.2005 zur Verf&uuml;gung. Vorher entstandene Anwartschaften k&ouml;nnen nicht &uuml;bertragen werden, es sei denn, es kommt zu einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zu dieser ist letzterer aber nicht verpflichtet.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Keine Anreize f&uuml;r gute Beratung</span></strong></p>
<p>Ein weiteres Problem liegt darin, dass Verbraucher oft nur unzureichend &uuml;ber ihre Rechte aufgekl&auml;rt sind. Versicherungsvermittler tun sich ebenfalls oft schwer, ihnen zur &Uuml;bertragung der Anspr&uuml;che zu raten. Der Grund daf&uuml;r ist einfach: Es gibt f&uuml;r die &Uuml;bertragung keine Provision und damit arbeiten Vermittler umsonst. F&uuml;r sie ist es im ersten Moment lukrativer, einen Neuvertrag abzuschlie&szlig;en. Allerdings sollten sie hier eher Weitblick zeigen, denn eine gute Beratung schafft langfristiges Vertrauen, das zu dauerhaften Provisionen f&uuml;hren kann.<br />
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		<title>Erste baV-Pensionskasse stellt auf Unisex-Tarif um</title>
		<link>http://www.pensionskassen.biz/blog/2012/02/erste-bav-pensionskasse-stellt-auf-unisex-tarif-um/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 07:51:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jessica Schnell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die K&#246;lner Pensionskasse ist die erste baV-Pensionskasse, die den Unisex Tarif bei Versicherungen einf&#252;hrt. Die Versicherungsgesellschaft hat gute Gr&#252;nde daf&#252;r, obwohl die Europ&#228;ische Kommission es derzeit noch anders sieht.
Bereits am 01.03.2011 hatte der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verk&#252;ndet. Demnach sollen alle ab Dezember 2012 abgeschlossenen Vertr&#228;ge auf einer Kalkulation beruhen, die keinen Unterschied mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die K&ouml;lner Pensionskasse ist die erste baV-<a href="http://www.pensionskassen.biz" target="_self">Pensionskasse</a>, die den Unisex Tarif bei Versicherungen einf&uuml;hrt. Die Versicherungsgesellschaft hat gute Gr&uuml;nde daf&uuml;r, obwohl die Europ&auml;ische Kommission es derzeit noch anders sieht.</p>
<p>Bereits am 01.03.2011 hatte der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verk&uuml;ndet. Demnach sollen alle ab Dezember 2012 abgeschlossenen Vertr&auml;ge auf einer Kalkulation beruhen, die keinen Unterschied mehr zwischen dem Geschlecht des Versicherungsnehmers macht. Der sogenannte Unisex-Tarif hielt damit Einzug in die private Altersvorsorge. Zur Umsetzung hat die Europ&auml;ische Kommission die Richtlinie 2006/54/EG herausgegeben. In Artikel 9 ist vorgesehen, dass es in der betrieblichen Altersvorsorge Ausnahmen geben darf, wenn sich diese versicherungsmathematisch begr&uuml;nden lassen. Konkreter wird die Kommission allerdings nicht.</p>
<p>Die K&ouml;lner Pensionskasse hat aber nun entschieden, ihre baV-Tarife dennoch umzustellen. In der Begr&uuml;ndung daf&uuml;r hei&szlig;t es von Michael Oliver Skudlarek, dem Produktmarketingleiter der Versicherungsgesellschaft, dass sie davon ausgeht, dass der Unisex-Tarif bald auch auf die betriebliche Altersvorsorge &uuml;bertragen wird. Die stets diskutierten Nachteile f&uuml;r Versicherungsnehmer stehen dabei einer profunden Kalkulation entsprechend der Lebenserwartung gegen&uuml;ber.</p>
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		<item>
		<title>Stiefkind Pensionskasse baV</title>
		<link>http://www.pensionskassen.biz/blog/2011/10/stiefkind-pensionskasse-bav/</link>
		<comments>http://www.pensionskassen.biz/blog/2011/10/stiefkind-pensionskasse-bav/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 09:05:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jessica Schnell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch heute noch wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie bereits seit 2002 einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge haben. Auf diese Weise verschenken sie viel Geld, welches ihnen gerade im Alter fehlen wird. Denn die betriebliche Altersvorsorge ist durchaus attraktiv, um sich f&#252;r das Alter abzusichern.
Der Arbeitgeber hat verschiedene M&#246;glichkeiten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch heute noch wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie bereits seit 2002 einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge haben. Auf diese Weise verschenken sie viel Geld, welches ihnen gerade im Alter fehlen wird. Denn die betriebliche Altersvorsorge ist durchaus attraktiv, um sich f&uuml;r das Alter abzusichern.</p>
<p>Der Arbeitgeber hat verschiedene M&ouml;glichkeiten, um seinen Arbeitnehmern den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge zu sichern. So kann er eine Direktzusage f&uuml;r eine bestimmte <a href="http://www.pensionskassen.biz/leistungen.htm" target="_blank">Leistung</a> geben, oder aber in eine Unterst&uuml;tzungs- oder <a href="http://www.pensionskassen.biz" target="_blank">Pensionskasse</a> /-fonds einzahlen. Auch eine Direktversicherung ist m&ouml;glich, in die die Beitr&auml;ge der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt werden.</p>
<p>Sogar vom Staat gibt es eine indirekte F&ouml;rderung der betrieblichen Altersvorsorge. Gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze k&ouml;nnen Arbeitnehmer vier Prozent davon steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge flie&szlig;en lassen. Werden die Leistungen im Alter ausgezahlt, m&uuml;ssen sie nachtr&auml;glich versteuert werden.</p>
<p>Warum die betriebliche Altersvorsorge so stockend genutzt wird, l&auml;sst sich nur schwer erkl&auml;ren. Es kann daran liegen, dass im Vorfeld viel zu viel dar&uuml;ber diskutiert wurde, die Arbeitnehmer also dieses Themas &uuml;berdr&uuml;ssig sind. Oder aber sie werden nicht genug von den Arbeitgebern &uuml;ber Rahmenvertr&auml;ge informiert. Bleibt aber immer noch der Weg einer Direktversicherung, in die der Betrag der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt werden kann. Denn diese Versicherung kann auch zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden.</p>
<p>Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ratgeber-hintergrund/die-rechte-der-betrieblichen-vorsorge-nutzen/4663208.html<br />
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		</item>
		<item>
		<title>EU Gr&#252;nbuch sorgt f&#252;r Wirbel</title>
		<link>http://www.pensionskassen.biz/blog/2010/12/eu-gruenbuch-sorgt-fuer-wirbel/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 15:24:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jessica Schnell</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Anfang des Monats wurden neue Fakten aus dem Gr&#252;nbuch der EU-Kommision zur Sicherung der europ&#228;ischen Rentensysteme bekannt. Demnach ist es geplant, die betrieblichen Pensionskassen mit den Lebensversicherungen gleichzustellen. So berichtet es die Financial Times Deutschland.
Die Idee der EU-Kommission ist grunds&#228;tzlich nachvollziehbar. Dabei geht es darum, die Solvency II Regelungen, die f&#252;r Versicherungsgesellschaften gilt, auch auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang des Monats wurden neue Fakten aus dem Gr&uuml;nbuch der EU-Kommision zur Sicherung der europ&auml;ischen Rentensysteme bekannt. Demnach ist es geplant, die betrieblichen <a href="http://www.pensionskassen.biz/" target="_blank">Pensionskassen</a> mit den Lebensversicherungen gleichzustellen. So berichtet es die Financial Times Deutschland.</p>
<p>Die Idee der EU-Kommission ist grunds&auml;tzlich nachvollziehbar. Dabei geht es darum, die Solvency II Regelungen, die f&uuml;r Versicherungsgesellschaften gilt, auch auf die Pensionskassen umzulegen. Solvency II gilt ab 2013 und soll die Versicherten vor einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaften sch&uuml;tzen. Die Eigenkapitalquoten werden erh&ouml;ht und auf die einzelnen Risiken verteilt. Solche Quoten gibt es bislang f&uuml;r Pensionskassen nicht, fehlt hier auch eine Berechnungsgrundlage.</p>
<p>Gerade gro&szlig;e Unternehmen, die etwa im DAX notieren, bieten ihren Arbeitnehmern die Pensionskasse als zus&auml;tzliche Altersabsicherung an. Pensionskassen arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie werden von der BaFin zugelassen. Derzeit gibt es in Deutschland 153 Pensionskassen, die schon Ende 2008 etwa 1,2 Millionen Einwohner mit zus&auml;tzlichen Leistungen versorgten. Insgesamt gibt es derzeit etwa 6,2 Millionen Anspruchsberechtigte.</p>
<p>Von der neuen Regelung aus dem Gr&uuml;nbuch w&uuml;rden vor allem die Versicherungsgesellschaften profitieren. Denn die betriebliche Altersvorsorge findet immer mehr Zulauf. Wird der Plan umgesetzt, k&ouml;nnen nur die Unternehmen oder die Arbeitnehmer mit h&ouml;heren Beitr&auml;gen gegensteuern.</p>
<p>Weitere Pl&auml;ne aus dem Gr&uuml;nbuch sorgten zudem f&uuml;r Diskussionsbedarf. Dazu geh&ouml;rt die Forderung, dass Renteneintrittsalter weiter zu erh&ouml;hen. Aber auch Positives f&uuml;r die Arbeitnehmer gibt es zu h&ouml;ren. So sollen etwa die Anspr&uuml;che leichter &uuml;bertragbar werden, wenn es zu einem Arbeitgeberwechsel kommt oder der Anspruchsberechtigte seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt.</p>
<p>Quelle: www.ftd.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG im Aufwind</title>
		<link>http://www.pensionskassen.biz/blog/2010/06/pensionskasse-der-genossenschaftsorganisation-vvag-im-aufwind/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 15:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anett B.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein echtes „Plus“: die VVaG Pensionskasse verbuchte f&#252;r 2009 nennenswerte Erfolge
Das Gesch&#228;ftsjahr 2009 war ein &#252;beraus erfolgreiches Jahr f&#252;r die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG. Karsten Weber und Thomas Sch&#228;tz als gesch&#228;ftsf&#252;hrende Vorst&#228;nde gaben anl&#228;sslich der ordentlichen Vertreterversammlung, die am 20. Mai in M&#252;nchen stattfand, h&#246;chst interessante und zugleich vielversprechende Details bekannt. Demnach war beispielsweise, gemessen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein echtes „Plus“: die VVaG Pensionskasse verbuchte f&uuml;r 2009 nennenswerte Erfolge</strong></p>
<p>Das Gesch&auml;ftsjahr 2009 war ein &uuml;beraus erfolgreiches Jahr f&uuml;r die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG. Karsten Weber und Thomas Sch&auml;tz als gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorst&auml;nde gaben anl&auml;sslich der ordentlichen Vertreterversammlung, die am 20. Mai in M&uuml;nchen stattfand, h&ouml;chst interessante und zugleich vielversprechende Details bekannt. Demnach war beispielsweise, gemessen an den erzielten Gesch&auml;ftsergebnissen der vergangenen 40 Jahre, insbesondere die Verzinsung von Kapitalanlagen ein echtes Gesch&auml;ftshighlight. Aber es gab dar&uuml;ber hinaus noch weit mehr Erfreuliches zu berichten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die in diesem Monat stattfindende Vertreterversammlung der Pensionskasse VVaG in M&uuml;nchen machte vor allem eines deutlich: dank eines umfassenderen Neugesch&auml;ftes konnte in erster Linie ein h&ouml;herer &Uuml;berschuss verbucht und zugleich aber ein geringerer Verwaltungsaufwand verzeichnet werden. Alles in allem also ein durchweg positives Resultat f&uuml;r die VVaG. So zum Beispiel auch im Hinblick auf die Verzinsung von Kapitalanlagen. Hierbei betrug die laufende Durchschnittsverzinsung sage und schreibe 4,9 Prozent. Und das, obwohl die allgemeine Anlagepolitik bekanntlich eher zur&uuml;ckhaltend und sehr z&ouml;gerlich war. So genannte PIIGS-Staatsanleihen sind freilich nicht im Portfolio enthalten und auch der Reinerl&ouml;s aus den betreffenden Kapitalanlagen liegt nach Angaben von Sch&auml;tz und Weber weit &uuml;ber dem notwendigen Zinsanteil.</p>
<p>Infolge dessen kann man in diesem Zusammenhang mit Fug und Recht von einer durchweg positiven Entwicklung f&uuml;r die <a href="http://www.pensionskassen.biz" target="_blank">Pensionskasse</a> ausgehen. Bleibt zu hoffen, dass die bemerkenswerte Entwicklung auch weiterhin anh&auml;lt. Generell sind sich die Experten einig: das wieder ansteigende Vertrauen der Verbraucher in Pensionskassen wird wohl nicht entt&auml;uscht werden. Insbesondere die Pensionskasse der VVaG schreitet durch innovatives Denken und kundenorientiertes Handeln einem nachhaltigen Aufw&auml;rtstrend entgegen.</p>
<p>Gleicherma&szlig;en erw&auml;hnenswert war die Tatsache, dass selbst die Kosten f&uuml;r Verwaltung und Administration im Gegensatz zum Jahr 2008 erheblich zur&uuml;ckgegangen sind. Nur wenigen Branchen war es „verg&ouml;nnt“, steigende Ums&auml;tze bei gleichzeitig sinkenden, finanziellen Belastungen erzielen zu k&ouml;nnen. Somit sei ein angestrebtes „Etappenziel“ also in jedem Fall erreicht.</p>
<p>Besonders erfreut zeigte sich der Vorstand der VVaG vor allem auch dar&uuml;ber, dass trotz des allgemeinen Branchentrends das Neugesch&auml;ft der Kasse gravierend zugenommen habe. Selbst der Abschlusspr&uuml;fer konnte der bemerkenswerten, gesch&auml;ftlichen Entwicklung uneingeschr&auml;nkt zustimmen. Interessierte haben selbstverst&auml;ndlich die M&ouml;glichkeit, detaillierte Informationen sowie den Gesch&auml;ftsbericht einzusehen.<br />
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitgeber zahlt bei gek&#252;rzter Betriebsrente</title>
		<link>http://www.pensionskassen.biz/blog/2010/04/arbeitgeber-zahlt-bei-gekuerzter-betriebsrente/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 13:32:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anett B.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 8 Sa 187/09) muss der Arbeitgeber f&#252;r die Differenz gerade stehen, wenn eine Pensionskasse aus finanziellen Gr&#252;nden die Leistungen f&#252;r Pension&#228;re k&#252;rzt. Werden demnach die Leistungen f&#252;r Pension&#228;re durch die Pensionskasse gek&#252;rzt, so ist der Arbeitgeber der Pension&#228;re verpflichtet, die finanziellen Einbu&#223;en auszugleichen.
Im aktuellen Fall hatte ein beklagter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 8 Sa 187/09) muss der Arbeitgeber f&uuml;r die Differenz gerade stehen, wenn eine Pensionskasse aus finanziellen Gr&uuml;nden die Leistungen f&uuml;r Pension&auml;re k&uuml;rzt. </strong>Werden demnach die Leistungen f&uuml;r Pension&auml;re durch die Pensionskasse gek&uuml;rzt, so ist der Arbeitgeber der Pension&auml;re verpflichtet, die finanziellen Einbu&szlig;en auszugleichen.</p>
<p>Im aktuellen Fall hatte ein beklagter Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vertraglich zugesagt, sie bei einer <a href="http://www.pensionskassen.biz" target="_blank">Pensionskasse</a> anzumelden und auch daf&uuml;r die Beitr&auml;ge zu zahlen. Einige Jahre lang ging alles gut und die Pensionskasse hat die zugesicherten Pensionen an die in den Ruhestand gegangenen Mitarbeiter gezahlt. Dann geriet die Pensionskasse in einen finanziellen Engpass. Der Fehlbetrag belief sich auf eine dreistellige Millionenh&ouml;he und konnte nicht aus den eigenen R&uuml;cklagen der Pensionskasse gedeckt werden. Daraufhin beschloss die Mitgliederversammlung, dass die Pensionen dauerhaft um j&auml;hrlich 1,4 Prozent gek&uuml;rzt werden. Mit ihrem Beschluss berief sich die Pensionskasse auf eine Satzungsbestimmung. Durch sie war eine Herabsetzung der Pensionen bei Fehlbetr&auml;gen vorgesehen.</p>
<p>Zun&auml;chst klagten die betroffenen Pension&auml;re gegen die Pensionskasse &#8211; ohne Erfolg. Daher verlangten sie im zweiten Schritt einen Ausgleich der Differenz von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Dieser war jedoch nicht der Meinung, dass er die Rente aufstocken m&uuml;sse. Durch die Pensionszusage im einst geschlossenen Arbeitsvertrag f&uuml;hlte er sich lediglich dazu verpflichtet, die Beitr&auml;ge an die Pensionskasse zu zahlen. Seiner Meinung nach war er aber f&uuml;r die H&ouml;he deren Leistungen nicht zust&auml;ndig.</p>
<p>Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts waren aber anderer Meinung und verurteilten den Arbeitgeber dazu, den Fehlbetrag auszugleichen. Der Arbeitgeber hat nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gem&auml;&szlig; §1 Abs. 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) f&uuml;r die Erf&uuml;llung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen, wenn die Durchf&uuml;hrung &uuml;ber eine Pensionskasse erfolgt und nicht unmittelbar durch ihn.</p>
<p>Im Arbeitsvertrag hatte der Arbeitgeber n&auml;mlich nicht nur die Zahlung der Beitr&auml;ge zugesichert, sondern den Mitarbeitern auch eine Versorgung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifbedingungen der Pensionskasse zugesagt. Im konkreten Fall war die Versorgung nicht auf die tats&auml;chlichen Zahlungen der Pensionskasse oder deren wirtschaftliche M&ouml;glichkeiten begrenzt.<br />
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