Stiefkind Pensionskasse baV

Geschrieben von Jessica Schnell am 25. Oktober 2011

Auch heute noch wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie bereits seit 2002 einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge haben. Auf diese Weise verschenken sie viel Geld, welches ihnen gerade im Alter fehlen wird. Denn die betriebliche Altersvorsorge ist durchaus attraktiv, um sich für das Alter abzusichern.

Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, um seinen Arbeitnehmern den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge zu sichern. So kann er eine Direktzusage für eine bestimmte Leistung geben, oder aber in eine Unterstützungs- oder Pensionskasse /-fonds einzahlen. Auch eine Direktversicherung ist möglich, in die die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt werden.

Sogar vom Staat gibt es eine indirekte Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmer vier Prozent davon steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen lassen. Werden die Leistungen im Alter ausgezahlt, müssen sie nachträglich versteuert werden.

Warum die betriebliche Altersvorsorge so stockend genutzt wird, lässt sich nur schwer erklären. Es kann daran liegen, dass im Vorfeld viel zu viel darüber diskutiert wurde, die Arbeitnehmer also dieses Themas überdrüssig sind. Oder aber sie werden nicht genug von den Arbeitgebern über Rahmenverträge informiert. Bleibt aber immer noch der Weg einer Direktversicherung, in die der Betrag der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt werden kann. Denn diese Versicherung kann auch zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ratgeber-hintergrund/die-rechte-der-betrieblichen-vorsorge-nutzen/4663208.html

Kategorie / Thema: Allgemein, News, Pensionskasse
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