Pensionskasse und andere Formen der Vorsorge in Betrieben
Angesichts leerer Rentenkassen und einer immer größer werdenden Anzahl an älteren Menschen in der heutigen Zeit, wird die betriebliche Altersversorgung immer bedeutungsvoller. Auch durch die geänderten steuerlichen Vorteile, wird das Interesse vieler Arbeitnehmer immer größer.
Unter den Angeboten der betrieblich unterstützten Altersvorsorge eignet sich, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, besonders die Pensionskasse zum Aufbau einer zusätzlichen Vorsorge. Denn nutzt ein Arbeitnehmer die Pensionskasse als Gehaltsumwandler, spart er Lohn-, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen auf eine sogenannte Gehaltsumwandlung keine Solzialversicherungsbeiträge. Somit ziehen also beiden Seiten einen Nutzen daraus.
Bei Auszahlung allerdings werden die Leistungen der Pensionskasse versteuert, es handelt sich dabei um die sog. nachgelagerte Besteuerung. Allerdings kann der hohe Grundfreibetrag im Alter zu einer niedrigeren Besteuerung beitragen.
Weitere Vorteile der Einzahlung in die Pensionskasse sind neben dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, dass die Tarife sogar eine Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) vorsehen und sollte es keine Hinterbliebenen der versicherten Person geben, dann wird eine Zahlung in Höhe des gesetzlichen Sterbegeldes an einen Bezugsberechtigten geleistet. Des Weiteren beinhalten einige Tarife sogar eine Erwerbsminderungsrente.
Fällig wird die zusätzliche lebenslange Altersrente durch die Pensionskasse frühestens im Alter von 60 Jahren. Informieren Sie sich auf unserm Portal über die zahlreichen Möglichkeiten die Ihnen die betriebliche Altersvorsorge bietet. Egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vergleichen Sie.
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